Kunstschaffende und Kulturinstitutionen

Kunstschaffende und Kulturinstitutionen haben spezifische Bedürfnisse. Ihre gesellschaftliche Bedeutung ist weit höher als es sich wirtschaftlich messen lässt, und eben darum verdienen sie eine ebenso kompetente wie leidenschaftliche juristische Betreuung.

Diese Betreuung bieten wir. Wir beraten Kunstschaffende, Kunstbetriebe und Kulturinstitutionen bei der Anbahnung und Verhandlung internationaler Projekte und Kooperationen und gestalten sämtliche Vertragswerke. Zudem beraten wir in allen Fragen des geistigen Eigentums und des Schutzes von Urheberrechten und betreuen private oder institutionelle Sammler diskret bei der Akquisition oder dem Verkauf von Kunstobjekten.

 

  • Juristische Begleitung bei nationalen und internationalen Kultur-Produktionen
  • Arbeits- und verwaltungsrechtliche Bewilligungen für internationale Kulturprojekte
  • Beratung und Vertragsgestaltung bei Kunstmiete
  • Urheberrechtliche Verträge
  • Sponsoring-Verträge
  • Gestaltung von Werkverträgen
  • Treuhändige Akquisition von Werken
  • Durchsetzung von Urheber-Persönlichkeitsrechten
  • Rechtliche Beratung bei Ausstellungen und Kunstleihgaben